Zur Düngeverordnung

Niedersachsen stellt KMU Soforthilfen bereit
Ab heute Nachmittag steht das erste direkte Zuschussprogramm des Landes für unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen bereit.
Nach einem Eilverfahren im Landtag wollen wir hierfür mit einem Nachtragshaushalt das notwendige Geld bereitstellen.
Beantragt werden können die Zuschüsse bei der N Bank ab dem 25.03. um 15 Uhr. Alle Informationen hierzu finden Sie auf www.nbank.de
oder in diesem Dokument.
Schnelle Hilfe für Niedersachsens Unternehmen
Die niedersächsischen Unternehmen werden durch die Coronapandemie vor eine harte Probe gestellt. Die massiven Auswirkungen sind jetzt noch abzusehen. Daher planen Wir die Einführung eines Kredit zur Liquiditätshilfe, der im ersten Schritt kleinen und mittleren Unternehmen einen Kreditbetrag bis 50.000 Euro zur Verfügung stellen kann. Ziel ist es, kleinen und mittleren Unternehmen, die ein tragfähiges Geschäftsmodell haben und Perspektiven aufweisen, jedoch z. B. auf Grund von temporären Umsatzrückgängen im Zuge der Corona-Krise einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufweisen, zu unterstützen.
Ergänzt wird das Darlehen mit einem Zuschuss des Landes für Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten in Höhe von 20.000 Euro. Es wird ein Liquiditätszuschuss zur Verfügung gestellt, der z. B. für Mietzahlungen oder Zinsverpflichtungen verwendet werden kann. Für beide Förderprogramme wird ab Mitte nächster Woche eine Antragstellung möglich sein, sobald die parlamentarischen Beratungen zum Nachtragshaushalt abgeschlossen sind.
Mehr Informationen erhalten Sie auf den Seiten der N Bank ➡️ www.nbank.de
Ansprache der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
Kanzlerin hält Fernsehansprache zur Coronapandemie„Es ist ernst. Seit der Deutschen Einheit, nein, seit dem Zweiten Weltkrieg gab es keine Herausforderung an unser Land mehr, bei der es so sehr auf unser gemeinsames solidarisches Handeln ankommt“, so Kanzlerin Merkel in ihrer Ansprache an die Bürgerinnen und Bürger.
Gepostet von Bundesregierung am Mittwoch, 18. März 2020