Nachdem sich am Mittwoch die Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten auf das weitere gemeinsame Vorgehen zur Eindämmung des Corona-Virus verständigt haben, hat die Niedersächsische Landesregierung heute die überarbeitete Verordnung vorgestellt.
Die Änderungen gelten ab kommenden Montag. Weitere Schritte sollen am 30. April zwischen Bund und Ländern vereinbart werden und treten dann vermutlich ab dem 4. Mai in Kraft.
Zu den wesentlichen Änderungen gehören die Öffnung von Geschäften mit einer Verkaufsfläche bis 800qm, Auto- und Fahrradhandel sowie Buchhandlungen und Bibliotheken.
Auch Einzelhandelsgeschäfte mit einer größeren Fläche als 800qm dürfen öffnen, wenn der Verkaufsbereich auf 800qm reduziert wird. Weiterhin dürfen ab kommender Woche auch wieder Blumen auf dem Wochenmarkt verkauft werden. Wichtig ist und bleibt bei allem die Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen und der Hygienemaßnahmen.
Weitere Informationen zur neuen Verordnung finden Sie hier.
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