Die Freiheit eines jeden Menschen ist Grundlage für unser demokratisches Gemeinwesen. Sie steht unter dem besonderen Schutz unserer Verfassung. Wird eine Person zu Unrecht inhaftiert oder strafrechtlich verfolgt, so muss der Staat eine Entschädigung zahlen. Dies regelt das Gesetz über die Entschädigung von Strafverfolgungsmaßnahmen. Die betroffenen Personen müssen neben der Entschädigungszahlung auch unbürokratische, schnelle und niederschwellige Hilfe bei der erforderlichen Wiedereingliederung erhalten. Gegenwärtig gibt es für den betroffenen Personenkreis kein strukturiertes, etabliertes Unterstützungsangebot. Das muss geändert werden.