Landwirte aufgepasst: Zweifelhafte Messstellen werden überprüft!
Bereits seit Monaten sind immer wieder Hinweise auf falsche Messungen bei uns Abgeordneten eingegangen, die Grundlage für die Ausweisung der sogenannten Roten Gebiete (nitratsensible Gebiete) sind.
Grundwasserschutz nehmen wir ebenso ernst wie die Landwirte!
Allerdings muss für wirksame Maßnahmen, die auch harte Einschnitte für die Bauern bedeuten, auch die Datenbasis stimmen.
Deshalb sind wir froh über die heute erreichte Einigung zwischen Umweltministerium und Landwirtschaftsministerium auf Landesebene.
Sie sieht vor:
✅ Boden- und Gewässermessstellen werden künftig alle 2 statt alle 8-10 Jahre überprüft
✅ Messstellen werden auch anlassbezogen überprüft und bei Bedarf ertüchtigt
✅ Die Landesregierung geht den gemeldeten zweifelhaften Messstellen unmittelbar nach Inkrafttreten der Verordunung nach
✅ Auf Bundesebene wird geprüft, ob die ermittelte potentielle Nitratsickerwasserkonzentration auf Gemeindeebene zur Abgrenzung der Gebietskulisse Grundwasser herangezogen werden kann
Hintergrund:
Die neue Düngeverordnung musste am heutigen Tage vom Landeskabinett beschlossen werden, um Strafzahlungen auf Grund der Überschreitungen von Nitrat- und Phosphatwerten im Niedersächsischen Boden abzuwenden. Sie ist Umsetzungsrecht der von der Bundesebene mit der EU-Kommission verhandelten Maßnahmen.
Für detaillierte Informationen über den Gang der Gesetzgebung sowie FAQs zu den Roten Gebieten, klick hier:
www.ml.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/nitrat-und-phosphat-kulisse-ausgewiesen-180472.html
www.ml.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/13-fragen-und-antworten-zu-den-roten-gebieten-182140.html