Die niedersächsischen Unternehmen werden durch die Coronapandemie vor eine harte Probe gestellt. Die massiven Auswirkungen sind jetzt noch abzusehen. Daher planen Wir die Einführung eines Kredit zur Liquiditätshilfe, der im ersten Schritt kleinen und mittleren Unternehmen einen Kreditbetrag bis 50.000 Euro zur Verfügung stellen kann. Ziel ist es, kleinen und mittleren Unternehmen, die ein tragfähiges Geschäftsmodell haben und Perspektiven aufweisen, jedoch z. B. auf Grund von temporären Umsatzrückgängen im Zuge der Corona-Krise einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufweisen, zu unterstützen.
Ergänzt wird das Darlehen mit einem Zuschuss des Landes für Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten in Höhe von 20.000 Euro. Es wird ein Liquiditätszuschuss zur Verfügung gestellt, der z. B. für Mietzahlungen oder Zinsverpflichtungen verwendet werden kann. Für beide Förderprogramme wird ab Mitte nächster Woche eine Antragstellung möglich sein, sobald die parlamentarischen Beratungen zum Nachtragshaushalt abgeschlossen sind.
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