Update Corona-Soforthilfen



Wirtschaftsminister Bernd Althusmann hat nachgebessert und die bestehende Richtlinie zur Corona-Soforthilfe zum 31.03.2020 durch zwei neue Richtlinien ersetzt.

1️⃣ Die erste Richtlinie, „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“ setzt die Bundesförderung eins-zu-eins um und richtet sich an Soloselbständige, freiberuflich Tätige und Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten. Diese können in zwei Stufen Zuschüsse von bis zu
9.000 € (bei Unternehmen bis 5 Beschäftigten) bzw.
15.000 € (bei Unternehmen bis 10 Beschäftigten)
zur Deckung ihres betrieblichen Defizites (d.h. des Saldos aus Einnahmen und Ausgaben) erhalten.
Eine Inanspruchnahme persönlicher oder betrieblicher Rücklagen ist dabei nicht mehr notwendig. Diese werden NICHT auf eine Förderung angerechnet.

2️⃣ Die zweite Richtlinie „Corona-Soforthilfe für Kleinunternehmen“ richtet sich an Unternehmen und freiberuflich Tätige mit 11-49 Beschäftigten.

Auch hier erfolgt die Förderung in zwei Stufen:
Bis zu 20.000 € für Unternehmen mit 11-30 Beschäftigten und
bis zu 25.000 € für Unternehmen mit 31-49 Beschäftigten.

Die übrigen Regelungen sind in beiden Richtlinien identisch.

ℹ️ Zur Beantragung gelangen Sie über die NBank.

⚠️ Da in den vergangenen Tagen bereits tausende Anträge eingegangen und bearbeitet worden sind, werden allen bisherigen Antragstellerinnen und Antragstellern die Möglichkeit eröffnet, ihren Antrag auf die neuen Richtlinien umzustellen, da diese im Regelfall besser dotiert sind.

Die NBank wird dazu in den nächsten Tagen alle Betroffenen anschreiben und ihnen diese Möglichkeit eröffnen, ergänzend zu der schon erhaltenen Förderung des Landes eine weitere Unterstützung zu erhalten. Ein schon erhaltener Förderbetrag wird allerdings angerechnet, sollte sich nach der neuen Fördermöglichkeit aufgrund der Vorgaben des Bundes eine höhere Summe ergeben. So wird eine Doppelförderung vermieden.

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Bitte die aktuelle Postanschrift im Überweisungszweck angeben, wenn keine CDU-Mitgliedschaft im Kreisverband Hildesheim besteht, damit wir die Spendenquittung zusenden und die gesetzlichen Vorgaben einhalten können.

© LAURA HOPMANN

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